Über den Verein
Stirbt ein Kind, so ist dies für die meisten Familien ein Schicksalsschlag, den sie oft nur langsam und unter großen Schmerzen bewältigen können. Der Austausch mit anderen betroffenen Familien ist dabei ein wichtiger Schritt auf dem Weg, einen Umgang mit der Trauer zu finden.
Im Verein Verwaiste Eltern Aachen engagieren sich Menschen, die selbst den Verlust eines Kindes erlebt haben oder von Berufs wegen mit dem Thema in Berührung kommen. Das Interesse des Vereins ist es, Unterstützungsangebote für andere betroffene Familien zu schaffen, sowie immer wieder Möglichkeiten zu bieten, an die verstorbenen Kinder zu erinnern. Die Angebote sollen sich dabei explizit nicht nur an Eltern, sondern auch Großeltern, Geschwisterkinder und weitere trauernde Angehörige richten.
Ein weiteres wichtiges Ziel des Vereins ist es, für das Thema in der Gesellschaft allgemein, aber auch in den Kreisen des Fachpersonals zu sensibilisieren und offen zu sein für Gespräche.
Fühlt euch jederzeit willkommen mit euren Anfragen und nehmt gerne Kontakt mit uns auf.
Um unseren Verein und unsere Ziele zu unterstützen, könnt ihr euch hier über die Möglichkeiten informieren.
Ursprung des Vereins
Im Jahr 1995 wurde der Verein aus einer Selbsthilfegruppe für Eltern, die ihr Kind in der Schwangerschaft verloren hatten, gegründet. Die Gründerin Gerda Palm hatte selbst ihr Kind verloren und sah einen großen Bedarf an Unterstützungsangeboten und dem gegenseitigen Austausch mit Betroffenen. Gerda Palm ist bis heute Mitglied im Verein.
Viele Jahre lag der Fokus des Vereins weiterhin auf dem Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft oder auch kurz nach der Geburt. Im Jahr 2017 erweiterte der Verein seine Zielgruppe und konnte zusätzlich Angebote für Eltern machen, die ihr Kind im Jugend- oder frühen Erwachsenenalter verloren haben.
Seit 2024 gibt es nun Angebote für eine wesentlich breiter gesteckte Zielgruppe: für Menschen, die ein Kind in der Schwangerschaft, bei oder kurz nach der Geburt, im Kindes-, Jugend- oder Erwachsenenalter verloren haben sowie auch für Angehörige und Verwandte zusätzlich zu den Eltern des verstorbenen Kindes.